Gebührenordnung für Zahnärzte – Kommentar
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
Freiberuflichkeit bedeutet Professionalität, Eigenverantwortung und Unabhängigkeit - nicht nur bei der Erbringung zahnärztlicher Leistungen, sondern auch bei deren Liquidation!
Wichtige und laufend aktualisierte Informationen zur gültigen GOZ finden Sie auf der Internetseite der Bundeszahnärztekammer:
http://www.bzaek.de/fuer-zahnaerzte.html
Ihr betriebswirtschaftliches Überleben und das Ihrer Praxis hängen maßgeblich von einer angemessenen Berechnung Ihrer erbrachten Leistungen ab! Die Erläuterungen, Hinweise und Berechnungsempfehlungen der Bundeszahnärztekammer leisten dabei eine unverzichtbare Hilfestellung, die Sie unbedingt nutzen sollen.
Ihr
ZA. Markus Büssing
ZA. Hajo Beier